Least sich gut: Leasing für den eSprinter.

Leasing ist die perfekte Lösung, wenn Sie finanzielle Flexibilität schätzen: Indem Sie Ihren neuen eSprinter Kastenwagen leasen, schonen Sie Ihre Liquidität als Unternehmer. Und das Beste: Während der Vertragslaufzeit testen Sie Ihren eSprinter Kastenwagen unter realen Bedingungen: Wann und wo können Sie beispielsweise die Batterie laden? Wie passt die Reichweite des eSprinter Kastenwagen zu Ihrem Arbeitsalltag?
Am Vertragsende geben Sie Ihren geleasten eSprinter Kastenwagen zum garantierten Restwert an uns zurück und steigen, wenn Sie mögen, direkt auf das neueste Modell um.
Den eSprinter Kastenwagen ab 299,00 Euro im Monat leasen.
Leasingbeispiel1 für einen eSprinter Kastenwagen 312, Elektromotor mit 85 kW (116 PS) und 295 Nm Drehmoment*.
Kundenart | Gewerbekunde |
Kaufpreis ab Werk | 54.090,00 Euro |
Herstelleranteil Umweltbonus | 2.500,00 Euro |
Kaufpreis inkl. Herstelleranteil² | 51.590,00 Euro |
Leasing-Sonderzahlung³ | 6.550,00 Euro |
Laufzeit | 48 Monate |
Gesamtlaufleistung | 40.000 km |
Mtl. Leasingrate | 299,00 Euro |
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Alle Preise zzgl. USt. | |
* Stromverbrauch kombiniert⁴: 37,1 kWh/100 km. CO₂-Emissionswerte kombiniert: 0 g/km. |
1 Ein Leasingbeispiel der Mercedes-Benz Leasing GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart, für Gewerbekunden. Alle Preise zzgl. gesetzlich geltender USt. Aktion gültig für Neu- und Lagerfahrzeuge mit Bestell- und Übernahmedatum 01.09.2021 – 31.12.2021. Stand 08/2021.
2 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, zzgl. lokaler Überführungskosten.
3 Die Leasing-Sonderzahlung ist eine optionale einmalige Sonderzahlung zu Beginn des Vertrages, die die Höhe der monatlichen Leasingraten vermindert. Rückerstattungsmöglichkeit eines Teils der Leasing-Sonderzahlung in Höhe von 5.000,00 Euro als Innovationsprämie vom Bund nach Zulassungsnachweis (Antrag und Verwendungsnachweis beim BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ist vom Leasingnehmer vorzunehmen). Die Innovationsprämie vom Bund in Höhe von 5.000,00 Euro wird gewährt für förderfähige Elektrofahrzeuge mit Neuzulassungen nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2025.
4 Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.